Justizkommunikation: Gerichte und Öffentlichkeit

Justizkommunikation: Gerichte und Öffentlichkeit

Wenn ein Strafprozess medial eskaliert, steht die Justiz vor einem Dilemma: Schweigen wirkt wie Vertuschung, zu viel Offenheit gefährdet das Verfahren. In Österreich haben Gerichte und Staatsanwaltschaften seit 2015 Mediensprecher – aber die Frage, wie viel ein Gericht der Öffentlichkeit erklären darf, soll und muss, ist bis heute nicht abschließend beantwortet. Die Justiz ist die einzige Staatsgewalt, die von Berufs wegen schweigen muss – und trotzdem verstanden werden will.

Justizkommunikation unterscheidet sich grundlegend von jeder anderen Form der institutionellen Kommunikation. Es gelten andere Regeln, andere Grenzen und andere Erwartungshaltungen. RAFFEINER REPUTATION berät öffentliche Institutionen in der strategischen Kommunikation und kennt die Spannungsfelder zwischen Transparenz und Verfahrensschutz – ähnlich wie bei der Kommunikation für Ministerien in Österreich. Welche Bereiche der öffentlichen Kommunikation wir abdecken, erfahren Sie auf unserer Expertise-Seite.

Die Besonderheit der Justiz: Kommunikation unter Einschränkungen

Kein Ministerium, keine Behörde arbeitet unter so engen kommunikativen Leitplanken wie die Justiz. Das liegt an drei Prinzipien, die in der österreichischen Rechtsordnung verankert sind:

Unschuldsvermutung. Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, ist jede Beschuldigte, jeder Beschuldigte unschuldig. Das bedeutet: Gerichte dürfen in ihrer Kommunikation nichts sagen, was dieses Prinzip untergräbt – keine Schuldzuweisungen, keine wertenden Formulierungen, keine vorweggenommene Verurteilung.

Weiterführend dazu empfiehlt sich Die Presse.

Persönlichkeitsschutz. Im Strafverfahren sind die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten besonders geschützt. Namen, Fotos, Details zum Privatleben – was Medien veröffentlichen, dürfen Gerichte nicht aktiv liefern. Die Grenze verläuft dort, wo der öffentliche Informationsbedarf auf den Schutz des Individuums trifft.

Unabhängigkeit der Rechtsprechung. Richterinnen und Richter sind an keine Weisung gebunden – auch nicht an kommunikative. Ein Gericht kann keine PR-Strategie verfolgen, die ein bestimmtes Bild erzeugen soll. Die Kommunikation muss sachlich sein, nicht strategisch.

Mediensprecher an Gerichten: Rolle und Realität

Seit der Reform des Medienkooperationsdienstes hat Österreich an größeren Gerichten Pressesprecher eingerichtet. Ihre Aufgabe: zwischen Justiz und Medien vermitteln, Verfahrensabläufe erklären, Urteile kontextualisieren. In der Theorie ist das eine klare Rolle. In der Praxis ist sie voller Spannungen.

Das liegt selten an mangelnder Bereitschaft – es liegt an den strukturellen Einschränkungen.

Ein Pressesprecher am Landesgericht steht zwischen dem Informationsbedürfnis der Medien und den engen Grenzen dessen, was das Gericht mitteilen darf. Er oder sie muss erklären, warum ein Verfahren verschoben wurde, ohne Prozessinterna preiszugeben. Muss begründen, warum ein Urteil so ausgefallen ist, ohne die Urteilsbegründung vorwegzunehmen. Muss mit Boulevardmedien umgehen, die nach Namen und Details verlangen, die nicht genannt werden dürfen.

Die häufigste Kritik an gerichtlichen Pressesprechern: Sie kommunizieren zu spät und zu wenig. Das liegt selten an mangelnder Bereitschaft – es liegt an den strukturellen Einschränkungen. Ein Pressesprecher kann nicht „proaktiv kommunizieren” wie ein Unternehmen. Er reagiert auf Anfragen, erklärt Abläufe und korrigiert Fehlinformationen. Die Initiative liegt bei den Medien – nicht beim Gericht.

Komplexe Verfahren erklären: Sprache als Brücke

Wirtschaftsstrafverfahren dauern Jahre, umfassen tausende Aktenseiten und drehen sich um Tatbestände, die selbst Juristinnen nicht in zwei Sätzen zusammenfassen können. Die Öffentlichkeit will trotzdem verstehen, worum es geht. Und sie hat ein Recht darauf.

Die Herausforderung: Juristische Präzision und allgemeine Verständlichkeit stehen sich oft diametral gegenüber. Ein Urteil, das rechtlich korrekt formuliert ist, ist für Laien unlesbar. Eine vereinfachte Erklärung, die verständlich ist, kann juristisch ungenau sein. Der Pressesprecher muss die Brücke schlagen – ohne auf einer Seite einzubrechen.

Hintergrundinformationen dazu veröffentlicht Der Standard.

Was funktioniert: strukturierte Medieninformationen, die das Verfahren in drei Ebenen erklären. Erstens: Worum geht es – in einem Satz, ohne Fachsprache. Zweitens: Was ist heute passiert – der Verhandlungstag in drei bis fünf Punkten. Drittens: Wie geht es weiter – der nächste Termin, die nächsten Schritte. Keine Bewertung, kein Kommentar, kein Spin.

Transparenz und faires Verfahren: Kein Widerspruch, aber ein Balanceakt

Die öffentliche Debatte stellt Transparenz und faires Verfahren oft als Gegensätze dar. Das ist falsch – aber die Balance ist schwierig. Ein Verfahren, über das nichts berichtet werden darf, verliert öffentliche Legitimation. Ein Verfahren, das medial vorverurteilt wird, verliert rechtsstaatliche Integrität.

RAFFEINER REPUTATION sieht drei Handlungsfelder, in denen Justizinstitutionen ihre Kommunikation verbessern können, ohne rechtsstaatliche Prinzipien zu gefährden:

Proaktive Verfahrenserklärung. Nicht warten, bis die erste Falschmeldung erscheint, sondern von Anfang an erklären, wie das Verfahren abläuft – welche Schritte folgen, wie lange es dauern wird, warum bestimmte Informationen nicht öffentlich sind.

Urteilskommunikation. Urteile sind die wichtigsten Kommunikationsmomente der Justiz. Ein Urteil, das nicht erklärt wird, wird von Medien und Öffentlichkeit selbst interpretiert – oft falsch. Eine strukturierte, zeitnahe Urteilskommunikation – am Tag der Verkündung, nicht drei Tage später – gibt den Rahmen vor.

Fehlerkultur. Auch Gerichte machen Fehler – Verfahrensverzögerungen, verlorene Akten, organisatorische Pannen. Wer sie offen benennt und Maßnahmen aufzeigt, gewinnt mehr Vertrauen als wer schweigt und hofft, dass es niemand bemerkt.

Social Media und Justiz: Kontrolle ist unmöglich, Präsenz notwendig

Die Justiz hat auf Social Media keine Kontrolle über den Diskurs – und wird sie nie haben. Aber sie kann präsent sein. Mehrere österreichische Gerichte und die Vereinigung der Richterinnen und Richter nutzen bereits Social-Media-Kanäle, um Verfahrensabläufe zu erklären, Missverständnisse zu korrigieren und Justizthemen zugänglich zu machen.

Das funktioniert unter einer Bedingung: Die Inhalte müssen erklärend sein, nicht werbend. Ein Gericht, das auf Instagram erklärt, wie ein Geschworenenprozess abläuft, erfüllt eine demokratische Aufgabe. Ein Gericht, das sich auf Instagram als moderne Institution inszeniert, wirkt deplatziert. Die Grenze ist schmal – aber sie ist erkennbar.

Weitere Perspektiven dazu finden sich bei Harvard Business Review.

Krisenkommunikation in der Justiz

Justizkrisen unterscheiden sich von Unternehmenskrisen. Ein Gericht kann nicht „Stellung nehmen” zu einem laufenden Verfahren. Ein Staatsanwalt kann nicht erklären, warum er ermittelt – oder warum nicht. Die typischen Instrumente der Krisenkommunikation – sofortige Transparenz, proaktive Medienarbeit, CEO-Statement – funktionieren in der Justiz nicht oder nur eingeschränkt.

Die typischen Instrumente der Krisenkommunikation – sofortige Transparenz, proaktive Medienarbeit, CEO-Statement – funktionieren in der Justiz nicht oder nur eingeschränkt.

Was stattdessen funktioniert: vorbereitete Prozesse. Wer im Vorhinein definiert hat, wer im Krisenfall kommuniziert, welche Informationen freigegeben werden können und in welchem Zeitrahmen, reagiert schneller und präziser als eine Institution, die im Moment der Krise erst anfängt, über Kommunikation nachzudenken. Der Grundsatz der Daseinsvorsorge und Kommunikation öffentlicher Leistungen gilt auch hier: Institutionen müssen erklären, warum sie handeln, wie sie handeln.

Vertiefen Sie das Thema: Kommunikation für Ministerien in Österreich sowie Politische Kommunikation und Reputation.


Häufige Fragen

Dürfen Gerichte über laufende Verfahren kommunizieren?

Ja, aber in engen Grenzen. Gerichte dürfen Verfahrensabläufe erklären, Termine bestätigen und allgemeine Informationen zum Stand des Verfahrens geben. Inhaltliche Bewertungen, Details zu Beweismitteln oder Aussagen über die Schuld von Beschuldigten sind ausgeschlossen.

Was macht ein Pressesprecher am Gericht?

Pressesprecher an Gerichten vermitteln zwischen Justiz und Medien. Sie beantworten Medienanfragen, erklären Verfahrensabläufe und stellen sicher, dass die öffentliche Berichterstattung auf korrekten Informationen basiert. Sie agieren nicht proaktiv wie Unternehmenssprecher, sondern reagieren auf Anfragen.

Wie können Justizinstitutionen ihre Kommunikation verbessern?

Durch strukturierte Urteilskommunikation am Tag der Verkündung, durch vorbereitete Erklärungen bei komplexen Verfahren und durch eine Social-Media-Präsenz, die Justizthemen verständlich erklärt. Entscheidend ist, dass die Kommunikation sachlich bleibt und die Grenzen des Rechtsstaats respektiert.

Warum schweigt die Justiz oft so lange?

Weil sie an rechtliche Grenzen gebunden ist, die kein anderer Kommunikator kennt. Unschuldsvermutung, Persönlichkeitsschutz und richterliche Unabhängigkeit setzen der Kommunikation enge Rahmen. Was nach Schweigen aussieht, ist oft die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien.


Ihre Institution steht vor kommunikativen Herausforderungen an der Schnittstelle von Öffentlichkeit und Recht? Kontaktieren Sie RAFFEINER REPUTATION – wir beraten öffentliche Institutionen in strategischer Kommunikation.


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