Sechs Monate vor der Gemeinderatswahl erscheint die Gemeindezeitung mit einem Schwerpunkt zu abgeschlossenen Projekten. Neue Fotos des Bürgermeisters auf der Baustelle, Eröffnungsberichte, Zufriedenheitsstatistiken. Ist das Information oder Wahlkampf? Die Grenze ist rechtlich klar – in der Praxis verschwimmt sie ständig. Und genau an dieser Grenze entscheidet sich, ob eine Gemeindeverwaltung ihre Glaubwürdigkeit behält oder verspielt.
Gemeinderatswahlen finden in Österreich auf Landesebene zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt – aber das kommunikative Grundproblem ist überall dasselbe: Die Verwaltung kommuniziert weiter, während die Politik Wahlkampf macht. Dieselben Personen sind oft in beiden Rollen unterwegs. RAFFEINER REPUTATION berät öffentliche Institutionen und politische Akteure in strategischer Kommunikation und kennt die Spannungsfelder zwischen Amtskommunikation und politischer Positionierung. Mehr über unsere Arbeit im öffentlichen Sektor finden Sie auf unserer Expertise-Seite.
Das Neutralitätsgebot: Was die Verwaltung darf und was nicht
Die Rechtslage in Österreich ist eindeutig: Öffentliche Mittel dürfen nicht für Parteiwerbung verwendet werden. Das gilt für die Gemeindezeitung, den Gemeinde-Newsletter, die Website und die Social-Media-Kanäle der Gemeinde. Wer mit Steuergeldern kommuniziert, kommuniziert für alle Bürgerinnen und Bürger – nicht für eine Fraktion.
In der Praxis ist die Abgrenzung schwieriger, als sie klingt:
Weiterführend dazu empfiehlt sich Wirtschaftsagentur Wien.
Leistungsberichte versus Eigenwerbung. Eine Gemeinde darf – und soll – über abgeschlossene Projekte berichten. Aber wenn der Bericht so formuliert ist, dass er die Handschrift einer bestimmten politischen Richtung betont, wird Information zur Werbung. Die Frage ist nicht ob berichtet wird, sondern wie.
Die Frage ist nicht ob berichtet wird, sondern wie.
Amtsträgerkommunikation. Der Bürgermeister ist gleichzeitig Verwaltungschef und Politiker. Seine Präsenz in der Gemeindezeitung ist normal – aber wenn diese Präsenz im Wahljahr plötzlich verdreifacht wird, ist das auffällig. Die Empfehlung: Amtsträgerkommunikation im Wahljahr nicht steigern, sondern auf dem Niveau der Vorjahre belassen.
Veranstaltungen mit Doppelfunktion. Eine Eröffnung ist eine Amtshandlung – aber wenn sie vier Wochen vor der Wahl terminiert wird und die Einladung wie ein Wahlkampfflyer aussieht, ist die Grenze überschritten. Termine, die in den Wahlkampfzeitraum fallen, brauchen besondere Sensibilität in der Kommunikation.
Die Gemeindezeitung im Wahljahr: Drei Modelle
Österreichische Gemeindezeitungen sind eine kommunikative Besonderheit: Sie erreichen fast jeden Haushalt, werden aus öffentlichen Mitteln finanziert und sind gleichzeitig das sichtbarste Kommunikationsinstrument der Gemeindepolitik. Im Wahljahr gibt es drei praktikable Modelle:
Modell 1: Vollständige parteipolitische Neutralität. Nur Verwaltungsinformationen, keine politischen Statements, keine Porträts von Mandataren. Konsequent, aber realitätsfern – in den meisten Gemeinden gibt es keine Trennung zwischen Verwaltung und Politik auf dieser Ebene.
Modell 2: Gleichbehandlung. Alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen erhalten gleichen Raum – nach einem vorab definierten Schlüssel. Funktioniert gut, erfordert aber klare Regeln und einen unabhängigen Redakteur.
Modell 3: Redaktionelle Trennung. Verwaltungsinformationen werden als solche gekennzeichnet, politische Beiträge als Gastkommentare oder Fraktionsberichte. Die Leserinnen und Leser erkennen, was Amtsinformation ist und was politische Meinung. Dieses Modell empfehlen wir – es ist transparent und fair.
Konsequent, aber realitätsfern – in den meisten Gemeinden gibt es keine Trennung zwischen Verwaltung und Politik auf dieser Ebene.
Digitale Kanäle: Wo die Grenze noch schwieriger wird
Gemeinde-Websites und Social-Media-Kanäle unterliegen denselben Neutralitätsregeln wie die Gemeindezeitung – aber die Kontrolle ist schwieriger. Ein Facebook-Post des Gemeindeamts, der am Wahlabend Wahlergebnisse teilt, ist Service. Ein Post, der die Ergebnisse mit kommentierenden Emojis versieht, ist es nicht mehr.
Wie die Gemeindekommunikation in Österreich grundsätzlich funktioniert, haben wir bereits beschrieben. Im Wahljahr kommt eine zusätzliche Ebene hinzu: Die digitalen Kanäle der Gemeinde sind kein Wahlkampfkanal – auch nicht indirekt. Das bedeutet konkret:
Weitere Perspektiven dazu finden sich bei Wirtschaftskammer Österreich.
Keine Verlinkung auf Partei-Websites von der Gemeinde-Website. Keine Bevorzugung bestimmter Mandatare in der Bild-Kommunikation. Keine algorithmisch verstärkte Bewerbung von Inhalten, die einer Fraktion nutzen. Und: private Social-Media-Profile von Mandataren klar von den offiziellen Gemeinde-Kanälen trennen.
Wählerinformation als Verwaltungsaufgabe
Was Gemeinden im Wahljahr tun sollen – und was oft zu kurz kommt: sachliche Wählerinformation. Wo ist mein Wahllokal? Welche Dokumente brauche ich? Wie funktioniert die Briefwahl? Wer kandidiert? Ab wann kann ich wählen? Diese Informationen sind nicht parteipolitisch – sie sind demokratischer Service.
Die besten Gemeinden behandeln die Wahl kommunikativ wie eine Dienstleistung: strukturiert, barrierefrei, mehrsprachig wo nötig, rechtzeitig. Eine Gemeinde, die zwei Wochen vor der Wahl auf ihrer Website klar und übersichtlich alle relevanten Informationen bereitstellt, stärkt die demokratische Teilhabe – ohne sich politisch zu positionieren.
Was nach der Wahl kommt: Übergang kommunizieren
Die Wahl ist geschlagen, die neue Zusammensetzung steht fest – und die Gemeinde muss den Übergang kommunizieren. Wer ist der neue Bürgermeister oder die neue Bürgermeisterin? Wer sitzt im Gemeindevorstand? Was ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger – und was nicht?
Die Übergangskommunikation ist oft unterschätzt. Sie ist der Moment, in dem eine Gemeinde zeigt, dass sie institutionell funktioniert – unabhängig von den Personen an der Spitze. Eine sachliche, schnelle und vollständige Information über die neue Zusammensetzung signalisiert Stabilität. Das ergänzt die Grundlagen der politischen Kommunikation in Österreich, die auch auf Gemeindeebene gelten.
Einen branchenrelevanten Überblick liefert Harvard Business Review.
RAFFEINER REPUTATION: Kommunikation im Wahljahr gestalten
Wahlkommunikation auf Gemeindeebene ist kein Rechtsratgeber-Thema – es ist ein Kommunikationsstrategie-Thema. Wer früh genug definiert, wie die Gemeindekanäle im Wahljahr bespielt werden, vermeidet Konflikte zwischen den Fraktionen, schützt die Glaubwürdigkeit der Verwaltung und stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution.
Vertiefen Sie das Thema: Politische Kommunikation in Österreich – Grundlagen sowie Gemeindekommunikation in Österreich.
In der Praxis hängt viel an der internen Kontrolle – etwa durch eine Redaktionsvereinbarung zwischen den Fraktionen oder einen unparteiischen Redakteur.
Häufige Fragen
Darf die Gemeindezeitung im Wahljahr erscheinen?
Ja – sie darf und soll weiter erscheinen. Entscheidend ist, dass sie Verwaltungsinformation liefert und keine verdeckte Parteiwerbung betreibt. Empfehlung: Im Wahljahr klare redaktionelle Richtlinien festlegen, Fraktionsbeiträge kennzeichnen und den Umfang der Amtsträgerpräsenz nicht steigern.
Wer kontrolliert die Neutralität der Gemeindekommunikation?
Formal die Gemeindeaufsicht (Bezirkshauptmannschaft/Magistrat). In der Praxis hängt viel an der internen Kontrolle – etwa durch eine Redaktionsvereinbarung zwischen den Fraktionen oder einen unparteiischen Redakteur. Oppositionsfraktionen haben das Recht, Verstöße bei der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Wie unterscheidet sich Amtsinformation von politischer Werbung?
Amtsinformation berichtet sachlich über Fakten, Abläufe und Beschlüsse – ohne Wertung, ohne Personalisierung, ohne Handlungsaufforderung im parteipolitischen Sinn. Politische Werbung betont die Leistung einer Person oder Fraktion, wertet die Opposition ab oder fordert zur Stimmabgabe für eine bestimmte Liste auf. Im Zweifelsfall hilft der Test: Würde dieser Text auch funktionieren, wenn eine andere Fraktion regierte?
Ab wann gelten die Wahlkampfregeln für die Gemeindekommunikation?
Formale Wahlkampffristen variieren je nach Bundesland. Kommunikativ empfehlen wir: Sobald die Wahl ausgeschrieben ist, gelten verschärfte Neutralitätsregeln. In der Praxis bedeutet das sechs bis acht Wochen vor dem Wahltag besondere Sensibilität bei jedem Kommunikationsprodukt der Gemeinde.
Ihre Gemeinde steht vor einem Wahljahr und braucht klare Regeln für die Verwaltungskommunikation? Kontaktieren Sie RAFFEINER REPUTATION – wir entwickeln Kommunikationsrichtlinien, die Neutralität sichern und Vertrauen stärken.