ESG-Berichterstattung ist für österreichische Unternehmen keine freiwillige Übung mehr, sondern wird schrittweise zur gesetzlichen Pflicht. Die EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet Unternehmen, nach einheitlichen Standards über Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu berichten. Wer betroffen ist, hängt von Größe, Rechtsform und Branche ab – aber die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in Österreich steigt mit jedem Jahr.
RAFFEINER REPUTATION begleitet Unternehmen und Verbände seit 2011 bei der strategischen Kommunikation – und seit der Einführung der CSRD auch gezielt bei der ESG-Berichterstattung. Denn ein Nachhaltigkeitsbericht ist nicht nur ein Compliance-Dokument. Er ist ein Kommunikationsinstrument, das Vertrauen schafft oder zerstört.
Was ESG eigentlich bedeutet – jenseits der Abkürzung
ESG steht für Environmental, Social und Governance. Drei Buchstaben, hinter denen sich ein umfangreiches Berichtswesen verbirgt.
Environmental umfasst Klimaschutz, Ressourcenverbrauch, Kreislaufwirtschaft, Biodiversität. Social betrifft Arbeitsbedingungen, Diversität, Menschenrechte in der Lieferkette. Governance meint Unternehmensführung, Antikorruption, Vergütungspolitik, Risikosteuerung.
Einen branchenrelevanten Überblick liefert European Commission - Sustainable Finance.
Für viele österreichische Unternehmen ist das Neuland. Nicht weil sie nichts tun, sondern weil sie es bisher nicht strukturiert berichten mussten.
CSRD, ESRS, VSME: Das Abkürzungs-Labyrinth
Die CSRD ist die EU-Richtlinie, die regelt, wer berichten muss. Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) legen fest, wie berichtet wird – also welche Kennzahlen, welche Formate, welche Tiefe.
Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es den VSME-Standard (Voluntary SME Standard), der weniger umfangreich ist und als freiwilliger Einstieg dient. Allerdings: Wer in der Lieferkette eines berichtspflichtigen Unternehmens steht, wird faktisch auch ohne eigene Pflicht Daten liefern müssen. Was die VSME-Berichterstattung für KMU konkret bedeutet, haben wir separat aufbereitet.
Die ESRS umfassen aktuell zwölf Standards: zwei übergreifende und zehn thematische. Jeder einzelne verlangt eine sogenannte Doppelte Wesentlichkeitsanalyse – also die Frage, welche Themen für das Unternehmen finanziell relevant sind und wo das Unternehmen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft hat. Die Wahl zwischen GRI oder ESRS als Berichtsstandard ist eine der ersten strategischen Entscheidungen in diesem Prozess.
Wer ist betroffen – und ab wann?
Die Einführung erfolgt stufenweise. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen berichten bereits. Für große nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen greifen die Pflichten ebenfalls.
Betroffen sind Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Schwellenwerte überschreiten: Bilanzsumme über 25 Mio. Euro, Nettoumsatzerlöse über 50 Mio. Euro, mehr als 250 Mitarbeitende.
Vertiefende Informationen dazu bietet Nachhaltigkeit.at.
Kapitalmarktorientierte KMU folgen in einer weiteren Stufe. Und auch wer nicht direkt berichtspflichtig ist, bekommt die Auswirkungen zu spüren: Banken, Investoren und Auftraggeber entlang der Lieferkette fragen nach ESG-Daten.
Ein ESG-Bericht wird gelesen – von Journalistinnen und Journalisten, von Investoren, von Bewerberinnen und Bewerbern, von NGOs.
Was viele unterschätzen: ESG ist ein Kommunikationsthema
Die meisten Unternehmen behandeln ESG als Compliance-Aufgabe. Wirtschaftsprüfer, Berater, Formulare. Das ist notwendig, aber nicht ausreichend.
Ein ESG-Bericht wird gelesen – von Journalistinnen und Journalisten, von Investoren, von Bewerberinnen und Bewerbern, von NGOs. Was darin steht, wird verglichen, zitiert, hinterfragt. Wer seinen Bericht nur als Pflichtübung versteht, verschenkt eine Chance und geht ein Risiko ein.
RAFFEINER REPUTATION setzt genau hier an: an der Schnittstelle zwischen regulatorischer Pflicht und strategischer Kommunikation. Wir helfen nicht beim Ausfüllen der ESRS-Templates – dafür gibt es spezialisierte Nachhaltigkeitsberater. Wir sorgen dafür, dass das, was im Bericht steht, auch extern verstanden wird.
Die häufigsten Fehler bei der ESG-Kommunikation
Fehler 1: Zu viel Fachjargon. Ein ESG-Bericht voller ESRS-Kennzahlen ist für Regulatoren hilfreich, für alle anderen unlesbar. Kommunikation heißt Übersetzen.
Fehler 2: Zu wenig Substanz. Allgemeine Bekenntnisse ohne Zahlen und Ziele sind Greenwashing-Einladungen. Jede Aussage braucht einen Beleg.
Weiterführend dazu empfiehlt sich PRVA - Public Relations Verband Austria.
Fehler 3: ESG als Silo. Wenn die Nachhaltigkeitsabteilung den Bericht schreibt und die Kommunikationsabteilung davon erst beim Druck erfährt, entsteht keine konsistente Botschaft.
Fehler 4: Kein Narrativ. Daten ohne Geschichte bleiben Daten. Ein guter Bericht erzählt, wohin das Unternehmen will und was es dafür tut.
Wie Sie sich vorbereiten
Schritt 1: Betroffenheit prüfen. Klären Sie, ob und ab wann Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist. Auch indirekte Betroffenheit über die Lieferkette zählt.
Schritt 2: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Identifizieren Sie die Themen, die für Ihr Unternehmen und Ihre Anspruchsgruppen tatsächlich relevant sind. Nicht alles, was die ESRS vorsehen, ist für jedes Unternehmen gleich wichtig.
Schritt 3: Datenbasis schaffen. Viele Unternehmen scheitern nicht am Willen, sondern an fehlenden Daten. CO₂-Emissionen, Energieverbrauch, Fluktuationsraten – diese Zahlen müssen erhoben und validiert werden.
Schritt 4: Kommunikationsstrategie entwickeln. Parallel zur Berichtserstellung sollten Sie klären: Was kommunizieren wir wem? Welche Kanäle nutzen wir? Wie positionieren wir uns zu kritischen Themen?
Schritt 5: Interne Verankerung. ESG-Kommunikation funktioniert nur, wenn sie von der Geschäftsführung getragen wird. Das ist kein PR-Projekt, sondern ein Führungsthema.
Was RAFFEINER REPUTATION konkret beiträgt
Silva Leschner, Agenturleiterin bei RAFFEINER REPUTATION, ist ISO-zertifizierte ESG- und Corporate Sustainability Expertin. Die Zertifizierung wurde im September 2025 durch Business Circle erworben, gestaltet von KPMG und Baker McKenzie Austria. Das bedeutet: Wir verstehen nicht nur die Kommunikationsseite, sondern auch die regulatorischen Anforderungen.
Unsere Leistung an der Schnittstelle: Wir übersetzen regulatorische Pflicht in verständliche Kommunikation. Wir entwickeln ESG-Narrative, begleiten die Medialisierung von Nachhaltigkeitsberichten und trainieren Führungskräfte für ESG-bezogene Medienanfragen.
Wenn Sie wissen möchten, wo Ihr Unternehmen bei der ESG-Berichterstattung steht und wie Sie die Kommunikation aufsetzen, vereinbaren Sie ein Erstgespräch.
Weiterführende Einblicke: CSRD-Berichtspflicht in Österreich | GRI oder ESRS: Welcher Berichtsstandard passt?
Häufige Fragen
Muss mein Unternehmen einen ESG-Bericht erstellen?
Das hängt von Größe, Rechtsform und Kapitalmarktorientierung ab. Große Unternehmen über bestimmten Schwellenwerten sind bereits betroffen. KMU können freiwillig nach dem VSME-Standard berichten, werden aber zunehmend über die Lieferkette indirekt verpflichtet.
Was ist der Unterschied zwischen CSRD und ESRS?
Die CSRD ist die EU-Richtlinie, die festlegt, wer berichten muss. Die ESRS sind die dazugehörigen Standards, die festlegen, wie und worüber berichtet wird – also die konkreten Inhalte, Kennzahlen und Formate.
Brauche ich als KMU eine ESG-Beratung?
Nicht zwingend, aber empfehlenswert. Selbst wenn Sie noch nicht berichtspflichtig sind, fordern Banken, Auftraggeber und Partner zunehmend ESG-Daten. Eine frühzeitige Vorbereitung spart Zeit und vermeidet Fehler.
Was kostet Greenwashing?
Neben dem Reputationsschaden drohen mit der CSRD auch rechtliche Konsequenzen für fehlerhafte oder irreführende Berichterstattung. Die genauen Sanktionen regelt die nationale Umsetzung. Der größte Schaden ist aber Vertrauensverlust bei Investoren, Kunden und Mitarbeitenden.
Kann RAFFEINER REPUTATION den gesamten ESG-Bericht erstellen?
Nein – und das ist bewusst so. Wir erstellen keine Nachhaltigkeitsberichte im regulatorischen Sinn. Wir begleiten die Kommunikation rund um den Bericht: Narrative, Medienstrategie, Übersetzung der Inhalte für verschiedene Zielgruppen. Für die ESRS-konforme Berichtserstellung arbeiten wir mit spezialisierten Partnern zusammen.
Sie möchten wissen, wie Ihr Unternehmen ESG-Berichterstattung und Kommunikation verbinden kann? Kontaktieren Sie RAFFEINER REPUTATION für ein unverbindliches Erstgespräch.