Die GRI-Standards (Global Reporting Initiative) und die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind die beiden wichtigsten Rahmenwerke für Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa. Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen – oder freiwillig erstellen wollen –, stehen vor der Frage: Welcher Standard ist der richtige? Die Antwort hängt davon ab, ob Ihr Unternehmen unter die europäische Berichtspflicht fällt, wen Sie mit dem Bericht erreichen wollen und wo Sie in Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie stehen.
RAFFEINER REPUTATION begleitet Unternehmen in Österreich bei der Kommunikation ihrer ESG-Leistungen – von der strategischen Positionierung bis zum fertigen Nachhaltigkeitsbericht. Silva Leschner, Agenturleiterin von RAFFEINER REPUTATION und ISO-zertifizierte ESG-Expertin, berät Unternehmen dabei, den passenden Standard zu wählen und die Berichterstattung so aufzusetzen, dass sie nicht nur Pflicht erfüllt, sondern auch kommunikativ wirkt.
Einen allgemeinen Überblick über die ESG-Berichterstattung in Österreich bieten wir in einem eigenen Beitrag. Hier vergleichen wir GRI und ESRS in den wichtigsten Dimensionen und geben eine Orientierung, welcher Standard zu welchem Unternehmen passt.
GRI: Der etablierte Globalstandard
Die GRI-Standards wurden von der Global Reporting Initiative entwickelt und sind seit über zwei Jahrzehnten der weltweit am weitesten verbreitete Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die aktuelle Version – GRI Universal Standards 2021 – trat am 1. Jänner 2023 in Kraft.
Anwendungsbereich: Freiwillig. Jedes Unternehmen, unabhängig von Größe, Branche oder Standort, kann nach GRI berichten. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Anwendung, aber viele Unternehmen nutzen GRI als Rahmenwerk für ihre freiwillige Berichterstattung.
Vertiefende Informationen dazu bietet Bundesministerium Klimaschutz.
Aufbau: GRI besteht aus universellen Standards (für alle Unternehmen), branchenspezifischen Standards (für bestimmte Sektoren) und themenspezifischen Standards (zu einzelnen ESG-Themen wie Emissionen, Arbeitsbedingungen, Korruptionsbekämpfung).
Wesentlichkeitsansatz: GRI arbeitet mit dem Konzept der Impact Materiality – also der Frage: Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft? Der Fokus liegt darauf, was das Unternehmen in der Welt verändert, nicht darauf, wie ESG-Themen das Unternehmen finanziell betreffen.
ESRS: Der europäische Pflichtstandard
Die ESRS wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und sind das Berichtsrahmenwerk der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Unternehmen, die unter die CSRD fallen, müssen nach ESRS berichten.
Anwendungsbereich: Verpflichtend für Unternehmen, die unter die CSRD fallen. In Österreich betrifft das schrittweise: zuerst große Unternehmen von öffentlichem Interesse, dann alle großen Kapitalgesellschaften und schließlich börsennotierte KMU. Der genaue Zeitplan der Umsetzung in österreichisches Recht ist zu beachten.
Der genaue Zeitplan der Umsetzung in österreichisches Recht ist zu beachten.
Aufbau: ESRS umfasst übergreifende Standards (ESRS 1 und ESRS 2), Umweltstandards (ESRS E1–E5), Sozialstandards (ESRS S1–S4) und einen Governance-Standard (ESRS G1).
Wesentlichkeitsansatz: ESRS arbeitet mit der doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality). Das Unternehmen berichtet sowohl über seine Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft (Impact Materiality) als auch über die Auswirkungen von ESG-Themen auf die finanzielle Lage des Unternehmens (Financial Materiality). Dieser doppelte Blick ist der zentrale Unterschied zu GRI.
Die fünf wichtigsten Unterschiede
1. Freiwillig vs. verpflichtend
GRI ist ein freiwilliges Rahmenwerk. Unternehmen entscheiden selbst, ob sie es anwenden. ESRS ist für Unternehmen, die unter die CSRD fallen, verpflichtend. Diese Unterscheidung ist die erste Weichenstellung: Wenn Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist, kommen Sie an ESRS nicht vorbei.
2. Wesentlichkeit
GRI fragt: Wo wirkt das Unternehmen auf die Welt? ESRS fragt zusätzlich: Wo wirkt die Welt auf das Unternehmen? Die doppelte Wesentlichkeit der ESRS ist aufwendiger in der Analyse, liefert aber ein vollständigeres Bild. Investoren bevorzugen den doppelten Ansatz, weil er finanzielle Risiken aus ESG-Themen sichtbar macht.
Einen branchenrelevanten Überblick liefert Der Standard.
3. Detailgrad und Verbindlichkeit
GRI erlaubt Flexibilität bei der Auswahl der berichteten Themen. Unternehmen bestimmen im Wesentlichkeitsprozess, welche Standards relevant sind. ESRS ist verbindlicher: Bestimmte Angaben sind für alle berichtspflichtigen Unternehmen Pflicht, unabhängig vom Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse. Das betrifft insbesondere die übergreifenden Standards ESRS 1 und ESRS 2.
4. Prüfungspflicht
GRI-Berichte werden häufig freiwillig extern geprüft, aber eine Pflicht besteht nicht. ESRS-Berichte unterliegen einer verpflichtenden externen Prüfung – zunächst mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance), perspektivisch mit hinreichender Sicherheit (Reasonable Assurance). Die Prüfungspflicht erhöht die Glaubwürdigkeit, aber auch den Aufwand und die Kosten.
5. Interoperabilität
GRI und EFRAG haben eine Interoperabilitätsvereinbarung geschlossen. Das bedeutet: Unternehmen, die nach ESRS berichten, decken einen großen Teil der GRI-Anforderungen ab. Umgekehrt müssen Unternehmen, die bisher nach GRI berichten und nun unter die CSRD fallen, ihre Berichterstattung erweitern, aber nicht bei null anfangen.
Welcher Standard passt zu welchem Unternehmen?
Sie fallen unter die CSRD
Dann ist ESRS Pflicht. Die gute Nachricht: Wenn Sie bisher nach GRI berichtet haben, können Sie auf dieser Grundlage aufbauen. Die zusätzlichen Anforderungen – doppelte Wesentlichkeit, Prüfungspflicht, erweiterte Offenlegung – erfordern Anpassungen, aber keinen Neustart.
Sie fallen nicht unter die CSRD, wollen aber berichten
Dann ist GRI die naheliegende Wahl. Der Standard ist weltweit anerkannt, gut dokumentiert und erlaubt einen flexiblen Einstieg. Sie können mit den Themen beginnen, die für Ihr Unternehmen am relevantesten sind, und den Bericht über die Jahre erweitern.
Allerdings: Wenn absehbar ist, dass Ihr Unternehmen in einigen Jahren unter die CSRD fällt – etwa weil es wächst oder weil die Berichtspflicht auf weitere Unternehmensgrößen ausgeweitet wird –, kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig an den ESRS zu orientieren.
Sie sind in der Lieferkette eines berichtspflichtigen Unternehmens
Auch Unternehmen, die selbst nicht berichtspflichtig sind, bekommen die CSRD zu spüren: durch Datenanforderungen ihrer Großkunden. Wenn ein berichtspflichtiges Unternehmen über seine Lieferkette berichten muss, braucht es Daten von seinen Zulieferern. Ein strukturierter Nachhaltigkeitsbericht – nach GRI oder in Anlehnung an ESRS – erleichtert diese Zusammenarbeit.
Die Wesentlichkeitsanalyse als erster Schritt
Unabhängig vom gewählten Standard: Der erste Schritt ist immer eine Wesentlichkeitsanalyse. Sie identifiziert die ESG-Themen, die für Ihr Unternehmen und seine Anspruchsgruppen relevant sind.
Bei GRI liegt der Fokus auf den Auswirkungen des Unternehmens. Bei ESRS kommt die finanzielle Dimension dazu. In beiden Fällen gilt: Die Wesentlichkeitsanalyse ist kein bürokratischer Pflichttermin, sondern die Grundlage für einen Bericht, der tatsächlich aussagekräftig ist. Ein Bericht, der alles berichtet, sagt nichts. Einer, der die wesentlichen Themen identifiziert und vertieft, schafft Transparenz und Vertrauen.
Weiterführend dazu empfiehlt sich EFRAG - European Financial Reporting Advisory Group.
Nachhaltigkeitsbericht als Kommunikationsinstrument
Die meisten Nachhaltigkeitsberichte werden geschrieben, um eine Pflicht zu erfüllen. Das ist verständlich, aber es verschenkt Potenzial. Ein guter Nachhaltigkeitsbericht ist auch ein Kommunikationsinstrument: Er positioniert das Unternehmen, er liefert Inhalte für Medienarbeit, er stärkt die Arbeitgebermarke und er gibt Vertrieb und Einkauf Argumente in die Hand.
Die kommunikative Aufbereitung des Berichts – Kernaussagen für Pressemitteilungen, Highlights für Social Media, Zusammenfassungen für Kunden und Partner – ist ein eigenständiger Arbeitsschritt, der in der Planung berücksichtigt werden muss. Ein hundertfünfzig Seiten langer Bericht, der unkommentiert auf der Website erscheint, erreicht niemanden außer Prüfern und Analysten.
Silva Leschner begleitet bei RAFFEINER REPUTATION genau diesen Prozess: den Bericht so aufzusetzen, dass er den gewählten Standard erfüllt und gleichzeitig als Kommunikationsinstrument funktioniert.
Was Sie jetzt tun sollten
Erstens: Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen unter die CSRD fällt – heute oder in absehbarer Zukunft. Wenn ja, ist ESRS der Standard, auf den Sie sich vorbereiten müssen.
Erstens: Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen unter die CSRD fällt – heute oder in absehbarer Zukunft.
Zweitens: Wenn Sie bereits nach GRI berichten, analysieren Sie die Lücken zu ESRS. Die Interoperabilität der Standards macht den Übergang einfacher, aber er passiert nicht automatisch.
Drittens: Wenn Sie noch keinen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, beginnen Sie mit einer Wesentlichkeitsanalyse. Sie zeigt Ihnen, welche Themen relevant sind – und welcher Standard zu Ihrem Unternehmen passt.
Vertiefen Sie das Thema: VSME-Berichterstattung für KMU sowie Nachhaltigkeitsbericht erstellen: Schritt für Schritt.
Häufige Fragen
Kann ich GRI und ESRS gleichzeitig anwenden?
Ja. Die Interoperabilität der Standards erlaubt es, einen Bericht zu erstellen, der beide Rahmenwerke erfüllt. In der Praxis berichten viele große Unternehmen nach ESRS (weil sie müssen) und kennzeichnen die GRI-Konformität zusätzlich (weil GRI international anerkannter ist).
Wie aufwendig ist die Umstellung von GRI auf ESRS?
Der größte Mehraufwand entsteht durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und die Prüfungspflicht. Inhaltlich gibt es viele Überschneidungen. Unternehmen, die bisher sorgfältig nach GRI berichtet haben, starten nicht bei null, müssen aber in bestimmten Bereichen – insbesondere bei der finanziellen Wesentlichkeit und den übergreifenden Standards – nachlegen.
Was kostet ein Nachhaltigkeitsbericht?
Die Kosten variieren erheblich: von fünfstelligen Beträgen für einen fokussierten GRI-Bericht eines KMU bis zu sechsstelligen Beträgen für einen umfassenden ESRS-Bericht eines großen Unternehmens inklusive externer Prüfung. Die größten Kostentreiber sind die Datenerhebung und die externe Prüfung – nicht die Texterstellung.
Brauche ich eine Beratung für den Nachhaltigkeitsbericht?
Für den ersten Bericht oder die Umstellung auf ESRS: in den meisten Fällen ja. Die regulatorischen Anforderungen sind komplex, und Fehler im ersten Bericht können sich über Jahre ziehen. Für Folgeberichte kann der Aufwand sinken, wenn Prozesse und Datenerhebung einmal etabliert sind.
Was passiert, wenn mein Unternehmen die Berichtspflicht nicht einhält?
Die CSRD sieht Sanktionen durch die nationalen Aufsichtsbehörden vor. In Österreich werden die Strafbestimmungen im Rahmen der nationalen Umsetzung festgelegt. Wichtiger als die Strafe ist allerdings der Reputationsschaden: Kunden, Investoren und Geschäftspartner erwarten zunehmend Transparenz bei Nachhaltigkeitsthemen.
Sie stehen vor der Entscheidung GRI oder ESRS – oder vor Ihrem ersten Nachhaltigkeitsbericht? Kontaktieren Sie RAFFEINER REPUTATION. Silva Leschner und das Team beraten Sie zur Standardwahl und begleiten Sie von der Wesentlichkeitsanalyse bis zum fertigen Bericht.