CSRD Berichtspflicht in Österreich: Was gilt

CSRD Berichtspflicht in Österreich: Was gilt

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verändert die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Österreich grundlegend. Unternehmen, die bisher freiwillig oder gar nicht über Nachhaltigkeit berichtet haben, werden schrittweise zur strukturierten Berichterstattung nach europäischen Standards verpflichtet. Die CSRD ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen erheblich.

RAFFEINER REPUTATION begleitet österreichische Unternehmen und Verbände bei der Frage, die nach der Compliance kommt: Wie kommuniziere ich meine Nachhaltigkeitsleistung so, dass sie verstanden wird? Denn ein CSRD-konformer Bericht ist eine Pflicht. Was Sie daraus machen, ist eine Entscheidung.

Was die CSRD konkret verlangt

Die CSRD verpflichtet betroffene Unternehmen, ihren Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern. Dieser Bericht muss nach den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) erstellt werden und ist prüfungspflichtig – zunächst mit begrenzter Sicherheit (limited assurance), perspektivisch mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance).

Der Bericht muss in einem maschinenlesbaren Format (XHTML mit iXBRL-Tags) vorliegen. Das ist ein technisches Detail, das aber Konsequenzen hat: Die Daten werden vergleichbar, durchsuchbar und öffentlich zugänglich.

Ergänzend dazu informiert European Commission - Sustainable Finance.

Was das bedeutet: Ihr Nachhaltigkeitsbericht wird nicht in einer Schublade verschwinden. Er wird gelesen, verglichen und zitiert.

Wer muss berichten – die drei Wellen

Die Einführung der CSRD erfolgt in Stufen.

Erste Welle: Große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, die bereits unter die NFRD fielen. Diese berichten bereits.

Hintergrundinformationen dazu veröffentlicht WKO Nachhaltigkeit.

Zweite Welle: Alle großen Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Schwellenwerte überschreiten: Bilanzsumme über 25 Mio. Euro, Nettoumsatzerlöse über 50 Mio. Euro, mehr als 250 Mitarbeitende. Die Berichtspflicht greift für Geschäftsjahre ab 2025.

Hier ist der Zeitplan durch das EU-Omnibus-Verfahren in Bewegung geraten.

Dritte Welle: Kapitalmarktorientierte KMU. Hier ist der Zeitplan durch das EU-Omnibus-Verfahren in Bewegung geraten.

Für KMU, die nicht kapitalmarktorientiert sind, gilt der VSME-Standard als freiwillige Option. Allerdings: Die indirekte Betroffenheit über Lieferketten, Kreditvergabe und öffentliche Ausschreibungen macht auch für diese Unternehmen eine Vorbereitung sinnvoll.

Was sich gegenüber der NFRD ändert

Die NFRD betraf in Österreich nur wenige hundert Unternehmen. Die CSRD erweitert diesen Kreis auf mehrere tausend. Aber die Änderung ist nicht nur quantitativ.

Standardisierung: Unter der NFRD konnte jedes Unternehmen weitgehend frei entscheiden, worüber und wie es berichtet. Die ESRS schaffen einen verbindlichen Rahmen mit konkreten Datenpunkten. Was die ESG-Berichterstattung in Österreich im Gesamtbild bedeutet, ordnen wir in einem eigenen Beitrag ein.

Vertiefende Informationen dazu bietet Der Standard.

Prüfungspflicht: Der Nachhaltigkeitsbericht wird Teil des Lageberichts und von Wirtschaftsprüfern geprüft. Das erhöht den Anspruch an Datenqualität erheblich.

Doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl die finanzielle Relevanz von Nachhaltigkeitsthemen als auch ihre eigenen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft analysieren. Beides. Gleichzeitig.

Digitales Format: Die maschinenlesbare Aufbereitung macht Vergleiche zwischen Unternehmen einfacher – auch für Medien, NGOs und Wettbewerber.

Die Lücke zwischen Bericht und Kommunikation

Hier liegt das eigentliche Problem vieler Unternehmen. Sie investieren Monate in die Datenerhebung und Berichterstellung. Der fertige Bericht wird als PDF veröffentlicht. Und dann passiert – nichts.

Oder schlimmer: Es passiert etwas Ungeplantes. Eine Journalistin liest den Bericht, findet eine Kennzahl, die aus dem Kontext gerissen problematisch wirkt, und schreibt darüber. Das Unternehmen hat keine vorbereitete Antwort.

Weiterführend dazu empfiehlt sich respACT - Austrian Business Council for Sustainable Development.

RAFFEINER REPUTATION setzt genau an dieser Lücke an. Nicht als Ersatz für die Berichterstellung, sondern als strategische Begleitung bei der Frage: Was kommunizieren wir proaktiv? Wie bereiten wir uns auf kritische Nachfragen vor? Welche Themen aus dem Bericht eignen sich für Positionierung und Medienarbeit?

Was Sie jetzt tun sollten – unabhängig von der Berichtspflicht

Betroffenheit klären. Lassen Sie verbindlich prüfen, ob und ab wann Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist. Die Schwellenwerte und Zeitpläne werden durch die nationale Umsetzung und das Omnibus-Verfahren beeinflusst – verlassen Sie sich nicht auf veraltete Informationen.

Daten inventarisieren. Die größte Hürde ist meist nicht der Bericht selbst, sondern die Datenverfügbarkeit. CO₂-Emissionen (Scope 1, 2, 3), Wasserverbrauch, Fluktuationsraten, Gehaltsunterschiede – diese Zahlen müssen erhoben, validiert und dokumentiert werden. Wie Sie einen Nachhaltigkeitsbericht Schritt für Schritt erstellen, beschreiben wir in einem eigenen Leitfaden.

Wesentlichkeitsanalyse starten. Die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist das Herzstück der ESRS. Beginnen Sie frühzeitig damit, Ihre relevanten Themen zu identifizieren.

Kommunikationsstrategie parallel entwickeln. Warten Sie nicht, bis der Bericht fertig ist. Klären Sie jetzt: Wer sind unsere Zielgruppen? Was wollen wir aktiv kommunizieren? Wie gehen wir mit Schwächen um?

Die Rolle von RAFFEINER REPUTATION

Silva Leschner, Agenturleiterin bei RAFFEINER REPUTATION, ist ISO-zertifizierte ESG- und Corporate Sustainability Expertin – zertifiziert durch Business Circle, gestaltet von KPMG und Baker McKenzie Austria (September 2025). Sie verbindet regulatorisches Verständnis mit strategischer Kommunikationskompetenz.

Unsere Arbeit beginnt dort, wo die Berichtspflicht in Kommunikation übergeht: ESG-Narrative entwickeln, Medienstrategie für den Berichtslaunch, Vorbereitung auf kritische Nachfragen, interne Kommunikation zur Verankerung der ESG-Strategie.

Die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist das Herzstück der ESRS.

Wir ersetzen keine Wirtschaftsprüfer und keine Nachhaltigkeitsberater. Wir ergänzen sie um die Dimension, die über Glaubwürdigkeit entscheidet: verständliche, konsistente und belastbare Kommunikation.

Weiterführende Einblicke: ESG-Berichterstattung in Österreich | GRI oder ESRS: Welcher Berichtsstandard? | Nachhaltigkeitsbericht erstellen: Schritt für Schritt

Häufige Fragen

Ab wann gilt die CSRD-Berichtspflicht für mein Unternehmen?

Das hängt von Größe, Rechtsform und Kapitalmarktorientierung ab. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen berichten bereits. Für weitere große Unternehmen greift die Pflicht stufenweise. Der genaue Zeitplan wird durch die österreichische Umsetzung und das EU-Omnibus-Verfahren beeinflusst – lassen Sie Ihre Betroffenheit konkret prüfen.

Was passiert, wenn ich nicht berichte?

Die Sanktionen regelt die nationale Umsetzung. Neben möglichen Geldbußen droht ein erheblicher Reputationsschaden, da die Berichtspflicht öffentlich ist und Vergleiche mit Wettbewerbern leicht möglich werden.

Was ist der Unterschied zwischen ESRS und VSME?

Die ESRS sind die vollständigen europäischen Berichtsstandards für große Unternehmen – umfangreich und detailliert. Der VSME ist ein vereinfachter Standard für kleine und mittlere Unternehmen, der freiwillig angewendet werden kann und deutlich weniger Datenpunkte umfasst.

Brauche ich einen eigenen Nachhaltigkeitsbeauftragten?

Nicht zwingend, aber die Datenerhebung und Berichtserstellung erfordern klare Verantwortlichkeiten. Ob Sie eine interne Stelle schaffen oder extern arbeiten, hängt von Ihrer Unternehmensgröße und Komplexität ab. Wichtig ist, dass jemand den Prozess steuert.

Kann ich meinen ESG-Bericht auch für Marketing nutzen?

Ja, aber mit Vorsicht. Jede Aussage, die Sie aus dem Bericht für externe Kommunikation verwenden, muss belegbar sein. Greenwashing-Vorwürfe entstehen genau dort, wo Kommunikation weiter geht als die Datenlage. RAFFEINER REPUTATION hilft Ihnen, diese Grenze sicher zu navigieren.


Sie möchten Ihre CSRD-Berichtspflicht mit einer durchdachten Kommunikationsstrategie verbinden? Vereinbaren Sie ein Erstgespräch mit RAFFEINER REPUTATION.


Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr erfahren?

Kontakt aufnehmen