ESG-Berichterstattung in der Infrastruktur

ESG-Berichterstattung in der Infrastruktur

Ein Infrastrukturunternehmen, das eine Brücke baut, verändert einen Fluss, ein Landschaftsbild und eine Gemeinde – für Jahrzehnte. Diese Wirkung ist konkret, messbar und dauerhaft. Und genau deshalb trifft die ESG-Berichterstattung Infrastrukturunternehmen anders als andere Branchen. Es geht nicht um abstrakte Klimaversprechen oder grüne Marketingfolien. Es geht um reale Eingriffe in Umwelt und Gesellschaft, die dokumentiert, bewertet und kommuniziert werden müssen.

Die europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) verschärfen die Anforderungen ab dem Geschäftsjahr 2025 erheblich. Große Infrastrukturunternehmen – Energieversorger, Bahnbetreiber, Wasserstraßenverwalter, Baukonzerne – müssen detailliert berichten: über CO₂-Emissionen, Biodiversität, Arbeitsbedingungen, Lieferketten und die Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften. RAFFEINER REPUTATION begleitet Infrastrukturunternehmen bei der kommunikativen Aufbereitung dieser Berichte. Silva Leschner, ISO-zertifizierte ESG-Spezialistin und Agenturleitung bei RAFFEINER REPUTATION, bringt dabei die Verbindung zwischen Regulatorik und Kommunikation mit, die in dieser Branche entscheidend ist. Denn ein ESG-Bericht, der nur die Pflicht erfüllt, ist verschenktes Potenzial.

Gut gemacht, wird der ESG-Bericht zum Reputationsinstrument. Er zeigt, dass das Unternehmen seine Wirkung kennt, misst und steuert. Er liefert Fakten für die Medienarbeit, für politische Gespräche und für den Dialog mit Anrainern. Und er unterscheidet das Unternehmen von jenen, die Nachhaltigkeit nur behaupten. Wie wir Infrastrukturunternehmen in der ESG-Kommunikation unterstützen, zeigen unsere Branchenschwerpunkte.

Wesentliche Themen für die Infrastruktur

Die ESRS verlangen eine Wesentlichkeitsanalyse: Welche Nachhaltigkeitsthemen sind für das Unternehmen und seine Wirkung auf Umwelt und Gesellschaft tatsächlich relevant? Für Infrastrukturunternehmen ergeben sich daraus typischerweise andere Schwerpunkte als für einen Dienstleister oder ein Handelsunternehmen.

CO₂-Fußabdruck. Infrastruktur ist energieintensiv – im Bau, im Betrieb und in der Wartung. Beton und Stahl gehören zu den emissionsintensivsten Materialien überhaupt. Die Berichterstattung muss die gesamte Wertschöpfungskette abbilden: Scope 1 (eigene Emissionen), Scope 2 (eingekaufte Energie) und Scope 3 (Lieferkette, Nutzungsphase). Für ein Unternehmen wie die ÖBB bedeutet das: nicht nur den Strommix der Züge berichten, sondern auch die Emissionen aus Streckenbau, Fahrzeugherstellung und Pendlerverkehr zu den Bahnhöfen.

Ergänzend dazu informiert Bundesministerium Klimaschutz.

Biodiversität. Infrastrukturprojekte greifen in Ökosysteme ein – Straßen zerschneiden Lebensräume, Wasserkraftwerke verändern Fließgewässer, Leitungstrassen durchqueren Wälder. Die ESRS verlangen hier konkrete Angaben: Welche Flächen sind betroffen? Welche Arten? Welche Ausgleichsmaßnahmen werden umgesetzt? Für Unternehmen wie Via Donau, die an der Donau operieren, ist Biodiversität kein Nebenschauplatz, sondern ein Kernthema.

Auswirkungen auf Gemeinschaften. Infrastruktur entsteht nicht im leeren Raum. Sie berührt Anrainer, Gemeinden und Regionen. Lärm, Verkehr, Landschaftsveränderung, Umsiedlungen – diese sozialen Auswirkungen gehören in den ESG-Bericht. Und zwar nicht als Fußnote, sondern als eigenständiges Kapitel.

Die ESRS verlangen hier konkrete Angaben: Welche Flächen sind betroffen?

ESRS-Anforderungen: Was sich ändert

Die europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards bringen drei wesentliche Veränderungen gegenüber der bisherigen Praxis.

Erstens: Doppelte Wesentlichkeit. Unternehmen müssen nicht nur berichten, wie Nachhaltigkeitsrisiken sie selbst betreffen (Outside-in), sondern auch, wie sie selbst auf Umwelt und Gesellschaft wirken (Inside-out). Für Infrastrukturunternehmen ist die Inside-out-Perspektive oft die relevantere – und die anspruchsvollere.

Zweitens: Quantitative Anforderungen. Die ESRS verlangen messbare Kennzahlen, nicht nur qualitative Beschreibungen. Wie viele Tonnen CO₂? Wie viele Hektar Fläche? Wie viele Arbeitsstunden unter welchen Bedingungen? Das erfordert Datensysteme, die viele Infrastrukturunternehmen erst aufbauen müssen.

Drittens: Prüfpflicht. ESG-Berichte werden künftig extern geprüft – wie Finanzberichte. Das erhöht die Anforderungen an Datenqualität und Nachvollziehbarkeit erheblich. Geschönte Berichte fliegen auf. Grundlagen dazu liefert auch unser Beitrag zur ESG-Berichterstattung in Österreich.

Nachhaltigkeit und Projektkommunikation verbinden

Die meisten Infrastrukturunternehmen kommunizieren ihre Projekte und ihre Nachhaltigkeit getrennt. Das Bauprojekt hat eine Presseaussendung, der Nachhaltigkeitsbericht hat eine eigene. Diese Trennung ist ein Fehler. Denn die überzeugendsten Nachhaltigkeitsaussagen sind jene, die an konkreten Projekten belegt werden.

Ein Beispiel: Statt im ESG-Bericht abstrakt über Biodiversitätsschutz zu schreiben, zeigt das Unternehmen, wie es beim Bau einer konkreten Brücke den Fischbestand im Fluss geschützt hat – mit Fotos, mit Monitoringdaten, mit einer Bewertung durch unabhängige Biologen. Das ist glaubwürdiger als jedes Bekenntnis in der Nachhaltigkeitsstrategie.

Weitere Perspektiven dazu finden sich bei WKO Nachhaltigkeit.

RAFFEINER REPUTATION empfiehlt, die ESG-Berichterstattung von Anfang an mit der Projektkommunikation zu verzahnen. Jedes größere Projekt liefert Inhalte für den ESG-Bericht. Und der ESG-Bericht liefert Argumente für die Projektkommunikation. Diese Verbindung spart Aufwand und erhöht die Glaubwürdigkeit.

ESG-Bericht als Reputationsinstrument

Der ESG-Bericht ist Pflicht. Aber er kann mehr sein als Pflichterfüllung. Richtig aufbereitet, wird er zum wirkungsvollsten Reputationsdokument eines Infrastrukturunternehmens.

Dafür muss er lesbar sein. Nicht 300 Seiten Datentabellen, sondern eine klare Struktur mit Zusammenfassungen, Visualisierungen und konkreten Geschichten. Die regulatorischen Anforderungen werden im Anhang erfüllt. Der Hauptteil erzählt, was das Unternehmen tut, warum es das tut und was es dabei lernt.

Dafür muss er ehrlich sein. Greenwashing ist riskant – regulatorisch, medial und reputativ. Unternehmen, die ihre Schwächen benennen und zeigen, wie sie daran arbeiten, sind glaubwürdiger als solche, die sich nur von ihrer besten Seite zeigen. Ein Infrastrukturunternehmen, das zugibt, dass seine Scope-3-Emissionen noch nicht vollständig erfasst sind und einen konkreten Plan vorlegt, wie es das ändern will, wirkt ehrlicher als eines, das mit Scheinpräzision berichtet.

Dafür muss er verteilt werden. Ein ESG-Bericht, der nur auf der Website als PDF steht, erreicht niemanden. Einzelne Ergebnisse gehören in Pressemitteilungen, in Social-Media-Posts, in Investorenpräsentationen, in den Dialog mit Gemeinden und Bürgerinitiativen.

Von der Pflicht zur Chance

Die ESRS-Anforderungen sind aufwendig. Viele Infrastrukturunternehmen sehen sie vor allem als regulatorische Belastung. Das ist verständlich – aber kurzsichtig. Wer die Berichterstattung als Chance begreift, gewinnt drei Dinge: Transparenz über die eigene Wirkung, belastbare Argumente für den öffentlichen Diskurs und einen Vorsprung gegenüber Wettbewerbern, die nur das Minimum erfüllen.

Infrastruktur ist per Definition langfristig. Straßen, Brücken, Leitungen, Schienennetze werden für Jahrzehnte gebaut. Diese Langfristigkeit passt zur Nachhaltigkeitslogik besser als in jeder anderen Branche. Infrastrukturunternehmen, die das erkennen und kommunizieren, positionieren sich nicht nur als regelkonform, sondern als verantwortungsbewusst. Und Verantwortungsbewusstsein ist in einer Branche, die mit öffentlichen Geldern und öffentlichem Vertrauen arbeitet, die härteste Währung. Wie Nachhaltigkeitsstrategien bei Energieversorgern kommunikativ aufbereitet werden, beschreiben wir in einem eigenen Beitrag.

Vertiefen Sie das Thema: Nachhaltigkeit in der Lieferkette kommunizieren sowie ESG-Berichterstattung in Österreich.

Einen branchenrelevanten Überblick liefert European Commission - Sustainable Finance.

Vertiefen Sie das Thema: Nachhaltigkeit in der Lieferkette kommunizieren sowie ESG-Berichterstattung in Österreich.


Häufige Fragen

Welche Infrastrukturunternehmen müssen nach ESRS berichten?

Große Unternehmen, die unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen – in der Regel ab 250 Mitarbeitern, 50 Mio. Euro Umsatz oder 25 Mio. Euro Bilanzsumme. In Österreich betrifft das die großen Infrastrukturbetreiber wie ÖBB, ASFINAG, Verbund, Landesenergieversorger und Baukonzerne. Auch kleinere Unternehmen, die Teil der Lieferkette sind, spüren die Auswirkungen indirekt.

Was sind die wichtigsten ESG-Themen für Infrastrukturunternehmen?

CO₂-Emissionen über die gesamte Wertschöpfungskette, Biodiversität und Flächenverbrauch, Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften, Arbeitssicherheit auf Baustellen und Kreislaufwirtschaft bei Baumaterialien. Die genaue Priorisierung hängt von der Wesentlichkeitsanalyse des jeweiligen Unternehmens ab.

Wie wird ein ESG-Bericht zum Kommunikationsinstrument?

Indem er lesbar aufbereitet, mit konkreten Projektgeschichten angereichert und aktiv verteilt wird. Einzelne Ergebnisse fließen in Pressemitteilungen, Investorengespräche und den Dialog mit Gemeinden ein. Der Bericht wird so zum Belege-Lieferanten für die gesamte Unternehmenskommunikation.

Wer unterstützt bei der ESG-Kommunikation?

Spezialisierte Kommunikationsberater, die sowohl die regulatorischen Anforderungen als auch die Medienlandschaft verstehen. Bei RAFFEINER REPUTATION verbindet Silva Leschner als ISO-zertifizierte ESG-Spezialistin beide Perspektiven – die inhaltliche Tiefe und die kommunikative Aufbereitung.


Ihr Infrastrukturunternehmen steht vor der ESG-Berichterstattung und will daraus mehr machen als Pflichterfüllung? Sprechen Sie mit RAFFEINER REPUTATION – wir verbinden Regulatorik mit Reputation.


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